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zur Vorgeschichte der deutschen Siedler im Banat

  

Bedingungen für die Aussiedlung:

 

Es durften anfangs (mit dem 1. und 2. Schwabenzug) nur katholische
Siedler einwandern

 

  Reformierte (evangelische) Siedler, die sich im Banat niederlassen 
wollten, gelangten nur bis Wien und mussten sich dort entscheiden,
entweder den katholischen Glauben anzunehmen oder wieder zurück
in die Heimat zu kehren. 

 

  Da sie in ihrer alten Heimat für die geplante Ausreise ihr ganzes Hab
und Gut aufgegeben hatten, war für sie eine Rückkehr unmöglich.
 

  Einen anderen Glauben anzunehmen, war auch undenkbar für sie, 
so dass sie notgedrungen die Angebote privater ungarischer Grund-
besitzer annahmen und sich dort niederließen. 
 

- Durch das 1781 von Joseph II. in der 3."josefinischen" Siedlungsperiode
erlassene Toleranzpatent 
und durch die Anerkennung der protestantischen
und orthodoxen Kirchen nach dem Westfälischen Frieden kamen alsbald
sehr viele evangelische und reformierte Auswanderer ins Banat, in die
Batschka und nach Slawonien .
 

Die Kolonisten mussten ihre persönliche Freiheit und den Besitz von
 mindestens 200 Gulden nachweisen.

 

-  Die Kosten der Übersiedlung übernahm größtenteils das Reich
(Verheiratete erhielten während dieser Reise täglich 12 Kreuzer,
  jedes Kind 2 Kreuzer, Ledige und Verwitwete erhielten täglich

 6 Kreuzer).
 

- Für den Bau von Häusern erhielten die Kolonisten Vorschüsse auf
mehrere Jahre, die erst nach deren Verlauf zur Hälfte zurückgezahlt
werden mussten.
 

-  Bauern mussten drei Jahre lang keinerlei Abgaben zahlen, doch 
mussten sie sogenannte "Roboten" (Frondienste) für den Grundherren
leisten, also verschiedenste Tätigkeiten für eine bestimmte Zahl von 
Tagen im Jahr, wie Unkraut jäten, Feld pflügen, Tiere vor den Pflug
einspannen, Säen und Ernten etc.
 

-  Nach drei abgabefreien Jahren mussten sie an die Staatskasse
12 Gulden, nach sechs Jahren 18 Gulden und nach zwölf Jahren
24 Gulden zahlen (1 Gulden = 60 Kreuzer, also 40–50 Euro heute)


-  Jede Familie erhielt anfangs 1 Joch Hausgrund, 24 Joch Ackergrund,
6 Joch Wiesengrund, Holz für den Hausbau, landwirtschaftliche Geräte
 und Haustiere.

 

-  ab 1784 – wurde per "josefinischem" Gesetz die deutsche Sprache
 als Gesetzes- und Amtssprache in den Siedlungsgebieten eingeführt

 

(Die Daten entstammen dem Heimatbuch "Eichenthal.Heimat im Banat" von Anton Petri (1994),
 aus "Wikipedia", und aus 
www.genealogienetz.de/reg/ESE/banat_e.htm#eichental)

 

heute, am 4. Mai 2012

 

 


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