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Eichenthal zwischen den beiden Weltkriegen
(1918 - 1940)

Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918, als die
 k. u. k. Monarchie zerfiel und das Banat an Rumänien
angeschlossen wurde, begannen die Eichenthaler mehr
 und mehr nach ihrer 
nationalen und ethnischen Identität
zu suchen. Sie begannen sich allmählich zu besinnen, dass
sie als ehemalige Siedler aus deutschen Gebieten und als
deutsche Minderheit im rumänischen Banat identische
Merkmale aufwiesen, was Sprache, Tradition, Sitten,
Gebräuche oder Abstammung anbelangte, und dass dies
 sie in ihrem deutsch Fühlen und Denken eng verband. 

Sie fühlten sich wieder als Deutsche, die Kinder wurden in der
Schule wieder in ihrer deutschen Muttersprache unterrichtet,
nachdem die Eichenthaler viele Jahre lang - von heute auf
morgen - bei Behörden und allen offiziellen Stellen, ihre
Anliegen nur auf Ungarisch (Magyarisch) vortragen durften,
 was ihnen natürlich viele Nachteile verschaffte.

Zu Hause wurde trotzdem immer nur die deutsche Mutter-
 sprache (
schwäbischer oder böhmischer Dialekt) gesprochen. 

Im Dorf wurden deutsche Vereine und Kulturgruppen gegründet.
Man traf sich zu Theater-, Musik- und Sportveranstaltungen,
wo man sich deutschen Themen, deutschem Liedgut und
deutscher Literatur widmete. Man empfing Gäste aus anderen
banatschwäbischen Dörfern, besuchte sich gegenseitig zu
 schwäbischen Dorffesten. 

Die Eichenthaler suchten verstärkt den Kontakt zu Deutschland.
So verbrachten 1923 etwa 25 Kinder aus Baden-Württemberg 
 auf Einladung des Dorfes ihre Sommerferien in Eichenthal. 

Eichenthal begann sich in den späten 1930er Jahren nach deutschem
 Vorbild zu organisieren. 
Das 
Deutschsein begann sich auch im
kleinen entfernten Eichenthal "einzunisten" und auszubreiten.
Es gab hier, wenn auch nur in schwach ausgeprägter Form, einen
Ortsleiter; es gab Pimpfe und Jungmädel, die Sport trieben und
  sich zu diversen kulturellen und musischen Veranstaltungen trafen.

  Die Eichenthaler waren wieder Deutsche, mit einer
 angestammten deutschen
 
Volkszugehörigkeit ! 

Leider wurde dieses Gefühl des Deutschseins in der Zeit
zwischen den beiden Weltkriegen oft überbewertet oder
gar schön geredet. Unglücklicherweise wurde sogar der
Begriff "Volksdeutsche" von den Eichenthalern zu schnell
angenommen, obwohl dieser bereits eine nationalsozialistische
 Färbung aufwies. 

Nur waren jene Zeiten unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg,
aufgrund der großen menschlichen und materiellen Verluste und
gepaart mit dem Hoffnungsschimmer auf eine bessere Zukunft,
so schwierig und undurchsichtig, dass es den Menschen kaum
 so richtig auffiel, dass sie erneut manipuliert wurden. 

Jeder Eichenthaler war stolz, offiziell "wieder" Deutscher zu sein. 
So mancher zog stolz, aber gleichzeitig mit einem beklemmenden
Gefühl in der Brust, in den Krieg, als dieser 1939 ausbrach,
noch nicht ahnend, welche verheerenden Folgen dieser für
 alle Menschen und auch für Eichenthal haben wird! 

Doch dazu berichte ich mehr im nachfolgenden Kapitel
"
im 2. Weltkrieg"


Anschließend versuche ich bisschen Klarheit in die Begriffe
"Banater Schwaben", "Volkszugehörige", "Deutschstämmige",
 "Deutsche" etc. 
zu bringen, da diese recht bedeutsam für
uns Eichenthaler sind.
Dabei stütze ich mich auf die Enzyklopädie WIKIPEDIA
und lasse absichtlich einige Begriffe verlinkt, da der eine
 oder der andere vielleicht mehr darüber erfahren möchte.

Sobald man einen Link anklickt, kann man danach ganz
einfach wieder hierher zurück kehren, indem man ganz
oben in der linken Ecke den Pfeil nach links anklickt.  

 

Begriffsklärungen:

1. Banater Schwaben:
Wir Eichenthaler hatten unser Siedlungsgebiet seit 1894 im 
Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn und nennen uns Banater Schwaben.

So definiert WIKIPEDIA den Begriff "Banater Schwaben":

"Die Banater Schwaben sind eine deutsche Bevölkerungsgruppe im Banat.
 Sie werden mit anderen 
deutschsprachigen Minderheiten aus dieser Region
   
Südosteuropas unter dem Sammelbegriff Donauschwaben zusammengefasst. 

Ihre Vorfahren wurden von der Österreichischen Hofkammer seit Ende
 des 17. Jahrhunderts aus verschiedenen Teilen 
Süddeutschlands und
 aus 
Lothringen in der nach den Türkenkriegen teilweise entvölkerten
 und verwüsteten 
Pannonischen Tiefebene angesiedelt. 

Sie waren vor dem Ersten Weltkrieg auch als die „Ungarländischen
Deutschen“ bekannt. Das Banat gehörte bis 1918 zusammen mit den
anderen Siedlungsgebieten der Donauschwaben wie die westlich
 gelegene 
Batschka, die Schwäbische Türkei (heutiges Süd-Ungarn),
Slawonien sowie die Region Sathmar (heutiges Nordwest-Rumänien,
 Kreis 
Satu Mare) zur Monarchie Österreich-Ungarn

Seit dem Ersten Weltkrieg bezeichnet man die Donauschwaben im
 rumänischen Teil des Banats als Banater Schwaben
."

 
2. deutsche Volkszugehörige:
 Wir Banater Schwaben, Sudetendeutsche und Deutschböhmen
sind deutsche Volkszugehörige. Bis 1945 und besonders zur
 Zeit des  
Nationalsozialismus wurde dafür fälschlicher-
 weise der Sammelbegriff „
Volksdeutsche
“ verwendet.
Den Begriff ("Volksdeutsche") gibt es heute nicht mehr,
sollte auch gar nicht mehr genutzt werden und wurde mit
dem neuen Grundgesetz der BRD im Artikel 116 durch
 den Begriff "deutsche Volkszugehörigkeit" neu definiert.

 WIKIPEDIA definiert den Begriff "deutsche Volkszugehörige"
 wie folgt:

"Volksdeutsche" war bis 1945 eine Bezeichnung für außerhalb 
Deutschlands in den Grenzen von 1937 und Österreichs lebende
 Personen deutscher 
Volkszugehörigkeit und nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit, vor allem in Ost- und Südosteuropa... 

Nach 1945 wurde das Reichsbürgergesetz von 1935 und die zu-
 gehörigen Verordnungen, die den 
nationalsozialistischen Begriff
 der Volkszugehörigkeit auf „
deutsches und artverwandtes Blut
 zurückführten,außer Kraft gesetzt ... und mit 
dem
Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten. 

Im Artikel 116 des Grundgesetzes wurde der Begriff der deutschen
 Volkszugehörigkeit und der 
deutschen Staatsangehörigkeit neu bestimmt.

 Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verwendet
 den Begriff  der deutschen 
Volkszugehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 GG)
 für 
Deutsche, die bei Aufnahme im Bundesgebiet trotz fehlender 
deutscher Staatsangehörigkeit nicht als Ausländer zu behandeln sind. 

Im § 6 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG, d.i. Gesetz
 über die Angelegenheiten der
 
Vertriebenen und Flüchtlingen)
findet sich eine nähere Bestimmung.
Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist eine
Person, die sich in ihrer (außerdeutschen) Heimat zum
 deutschen 
Volkstum bekannt hat,  sofern dieses Bekenntnis
durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache,
 Erziehung, Kultur bestätigt wird...

Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist,
ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen
Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt
und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine
entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise
nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des
 Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat..."

 
3. Deutschstämmige:
Wir sind KEINE 
"Deutschstämmige" so wie wir heutzutage
recht oft genannt werden. Das ist FALSCH und sollte immer
berichtigt werden, denn wir sind deutsche Volkszugehörige!

WIKIPEDIA definiert den Begriff "Deutschstämmige",
 wie folgt, ganz genau: 

"Menschen mit deutschen Vorfahren werden als deutschstämmig
bezeichnet (z. B. US-Amerikaner deutscher Abstammung), wenn
 sie im Allgemeinen ganz oder teilweise deutscher Abstammung sind.

Deutschstämmige unterscheiden sich von den deutschen Volks-
 zugehörigen 
dadurch, dass sie ihr deutsches Erbe, die deutsche
Sprache und das deutsche Brauchtum nicht notwendigerweise
bewahrt haben müssen und in der Regel nicht oder nur zum Teil
 bewahrt haben. 

Bei der Festlegung über eine volkstümliche Abstammung aus
Mitteleuropa liegt die Zahl der Deutschen deutlich höher als bei
 der Definition über die 
Staatsangehörigkeit oder über die Mutter-
sprache und wird mit bis zu 150 Millionen Menschen angegeben
 – einschließlich  der etwa 43 Millionen Menschen, die in den  

Vereinigten Staaten von Amerika leben, ihre hauptsächliche
Herkunft nach eigenen Angaben auf deutsche Zuwanderer
 zurückführen und sich als 
Deutschamerikaner bezeichnen..."

 
4. Deutsche:
Gemäß WIKIPEDIA sind per Gesetz
alle diejenigen Personen Deutsche, welche:

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
 b) als 
Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit
 Aufnahme auf dem Gebiet des 
Deutschen Reichs
in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben
 (→ 
StatusdeutscherArt. 116 Abs. 1 GG).

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.
 Im Sprachgebrauch des 
Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur
die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch
 diejenigen, die ihre 
Abstammung unter bestimmten Umständen
von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche).
Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland
 ein 
Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere
 das 
Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
 (
Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG),
 das Recht auf freie 
Berufswahl (Art. 12 GG) oder
 das Recht auf Rentenzahlungen nach dem 
Fremdrentengesetz

§ 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen
Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat
zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis
durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache,
 Erziehung, Kultur bestätigt wird.”

Sonderfälle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsbürger
 ihren Wohnsitz östlich der 
Oder-Neiße-Linie beibehalten haben, und
Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben,
dass ihre illegale Ausbürgerung aus politischen beziehungsweise
rassischen Gründen zwischen 1933 und 1945 rückgängig gemacht wird.
Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch
auf Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie
einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei handelt es sich
 vor allem um Staatsbürger 
Polens und Israels.


 Ich hoffe, diese Begriffserklärungen können einigermaßen
weiter helfen, unsere Situation als Deutsche und Banaterschwaben
 besser zu verdeutlichen. 

Grüß Gott!

Euere
 Banater Schwäbin,

  
Aussiedlerin,
Flüchtling un
Vertriebene,
NICHT Deutschstämmige,
aber deutsche Volkszugehörige
 und
 
deutsche Staatsbürgerin,

 Annala,

heute, am 9. September 2013

 

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