Eichenthal zwischen den beiden Weltkriegen
(1918 - 1940)
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918, als die
k. u. k. Monarchie zerfiel und das Banat an Rumänien
angeschlossen wurde, begannen die Eichenthaler mehr
und mehr nach ihrer nationalen und ethnischen Identität
zu suchen. Sie begannen sich allmählich zu besinnen, dass
sie als ehemalige Siedler aus deutschen Gebieten und als
deutsche Minderheit im rumänischen Banat identische
Merkmale aufwiesen, was Sprache, Tradition, Sitten,
Gebräuche oder Abstammung anbelangte, und dass dies
sie in ihrem deutsch Fühlen und Denken eng verband.
Sie fühlten sich wieder als Deutsche, die Kinder wurden in der
Schule wieder in ihrer deutschen Muttersprache unterrichtet,
nachdem die Eichenthaler viele Jahre lang - von heute auf
morgen - bei Behörden und allen offiziellen Stellen, ihre
Anliegen nur auf Ungarisch (Magyarisch) vortragen durften,
was ihnen natürlich viele Nachteile verschaffte.
Zu Hause wurde trotzdem immer nur die deutsche Mutter-
sprache (schwäbischer oder böhmischer Dialekt) gesprochen.
Im Dorf wurden deutsche Vereine und Kulturgruppen gegründet.
Man traf sich zu Theater-, Musik- und Sportveranstaltungen,
wo man sich deutschen Themen, deutschem Liedgut und
deutscher Literatur widmete. Man empfing Gäste aus anderen
banatschwäbischen Dörfern, besuchte sich gegenseitig zu
schwäbischen Dorffesten.
Die Eichenthaler suchten verstärkt den Kontakt zu Deutschland.
So verbrachten 1923 etwa 25 Kinder aus Baden-Württemberg
auf Einladung des Dorfes ihre Sommerferien in Eichenthal.
Eichenthal begann sich in den späten 1930er Jahren nach deutschem
Vorbild zu organisieren. Das Deutschsein begann sich auch im
kleinen entfernten Eichenthal "einzunisten" und auszubreiten.
Es gab hier, wenn auch nur in schwach ausgeprägter Form, einen
Ortsleiter; es gab Pimpfe und Jungmädel, die Sport trieben und
sich zu diversen kulturellen und musischen Veranstaltungen trafen.
Die Eichenthaler waren wieder Deutsche, mit einer
angestammten deutschen Volkszugehörigkeit !
Leider wurde dieses Gefühl des Deutschseins in der Zeit
zwischen den beiden Weltkriegen oft überbewertet oder
gar schön geredet. Unglücklicherweise wurde sogar der
Begriff "Volksdeutsche" von den Eichenthalern zu schnell
angenommen, obwohl dieser bereits eine nationalsozialistische
Färbung aufwies.
Nur waren jene Zeiten unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg,
aufgrund der großen menschlichen und materiellen Verluste und
gepaart mit dem Hoffnungsschimmer auf eine bessere Zukunft,
so schwierig und undurchsichtig, dass es den Menschen kaum
so richtig auffiel, dass sie erneut manipuliert wurden.
Jeder Eichenthaler war stolz, offiziell "wieder" Deutscher zu sein.
So mancher zog stolz, aber gleichzeitig mit einem beklemmenden
Gefühl in der Brust, in den Krieg, als dieser 1939 ausbrach,
noch nicht ahnend, welche verheerenden Folgen dieser für
alle Menschen und auch für Eichenthal haben wird!
Doch dazu berichte ich mehr im nachfolgenden Kapitel
"im 2. Weltkrieg"
Anschließend versuche ich bisschen Klarheit in die Begriffe
"Banater Schwaben", "Volkszugehörige", "Deutschstämmige",
"Deutsche" etc. zu bringen, da diese recht bedeutsam für
uns Eichenthaler sind.
Dabei stütze ich mich auf die Enzyklopädie WIKIPEDIA
und lasse absichtlich einige Begriffe verlinkt, da der eine
oder der andere vielleicht mehr darüber erfahren möchte.
Sobald man einen Link anklickt, kann man danach ganz
einfach wieder hierher zurück kehren, indem man ganz
oben in der linken Ecke den Pfeil nach links anklickt.
Begriffsklärungen:
1. Banater Schwaben:
Wir Eichenthaler hatten unser Siedlungsgebiet seit 1894 im
Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn und nennen uns Banater Schwaben.
So definiert WIKIPEDIA den Begriff "Banater Schwaben":
"Die Banater Schwaben sind eine deutsche Bevölkerungsgruppe im Banat.
Sie werden mit anderen deutschsprachigen Minderheiten aus dieser Region
Südosteuropas unter dem Sammelbegriff Donauschwaben zusammengefasst.
Ihre Vorfahren wurden von der Österreichischen Hofkammer seit Ende
des 17. Jahrhunderts aus verschiedenen Teilen Süddeutschlands und
aus Lothringen in der nach den Türkenkriegen teilweise entvölkerten
und verwüsteten Pannonischen Tiefebene angesiedelt.
Sie waren vor dem Ersten Weltkrieg auch als die „Ungarländischen
Deutschen“ bekannt. Das Banat gehörte bis 1918 zusammen mit den
anderen Siedlungsgebieten der Donauschwaben wie die westlich
gelegene Batschka, die Schwäbische Türkei (heutiges Süd-Ungarn),
Slawonien sowie die Region Sathmar (heutiges Nordwest-Rumänien,
Kreis Satu Mare) zur Monarchie Österreich-Ungarn.
Seit dem Ersten Weltkrieg bezeichnet man die Donauschwaben im
rumänischen Teil des Banats als Banater Schwaben."
2. deutsche Volkszugehörige:
Wir Banater Schwaben, Sudetendeutsche und Deutschböhmen
sind deutsche Volkszugehörige. Bis 1945 und besonders zur
Zeit des Nationalsozialismus wurde dafür fälschlicher-
weise der Sammelbegriff „Volksdeutsche“ verwendet.
Den Begriff ("Volksdeutsche") gibt es heute nicht mehr,
sollte auch gar nicht mehr genutzt werden und wurde mit
dem neuen Grundgesetz der BRD im Artikel 116 durch
den Begriff "deutsche Volkszugehörigkeit" neu definiert.
WIKIPEDIA definiert den Begriff "deutsche Volkszugehörige"
wie folgt:
"Volksdeutsche" war bis 1945 eine Bezeichnung für außerhalb
Deutschlands in den Grenzen von 1937 und Österreichs lebende
Personen deutscher Volkszugehörigkeit und nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit, vor allem in Ost- und Südosteuropa...
Nach 1945 wurde das Reichsbürgergesetz von 1935 und die zu-
gehörigen Verordnungen, die den nationalsozialistischen Begriff
der Volkszugehörigkeit auf „deutsches und artverwandtes Blut“
zurückführten,außer Kraft gesetzt ... und mit dem
Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten.
Im Artikel 116 des Grundgesetzes wurde der Begriff der deutschen
Volkszugehörigkeit und der deutschen Staatsangehörigkeit neu bestimmt.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verwendet
den Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 GG)
für Deutsche, die bei Aufnahme im Bundesgebiet trotz fehlender
deutscher Staatsangehörigkeit nicht als Ausländer zu behandeln sind.
Im § 6 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG, d.i. Gesetz
über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlingen)
findet sich eine nähere Bestimmung.
Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist eine
Person, die sich in ihrer (außerdeutschen) Heimat zum
deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis
durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache,
Erziehung, Kultur bestätigt wird...
Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist,
ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen
Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt
und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine
entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise
nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des
Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat..."
3. Deutschstämmige:
Wir sind KEINE "Deutschstämmige" so wie wir heutzutage
recht oft genannt werden. Das ist FALSCH und sollte immer
berichtigt werden, denn wir sind deutsche Volkszugehörige!
WIKIPEDIA definiert den Begriff "Deutschstämmige",
wie folgt, ganz genau:
"Menschen mit deutschen Vorfahren werden als deutschstämmig
bezeichnet (z. B. US-Amerikaner deutscher Abstammung), wenn
sie im Allgemeinen ganz oder teilweise deutscher Abstammung sind.
Deutschstämmige unterscheiden sich von den deutschen Volks-
zugehörigen dadurch, dass sie ihr deutsches Erbe, die deutsche
Sprache und das deutsche Brauchtum nicht notwendigerweise
bewahrt haben müssen und in der Regel nicht oder nur zum Teil
bewahrt haben.
Bei der Festlegung über eine volkstümliche Abstammung aus
Mitteleuropa liegt die Zahl der Deutschen deutlich höher als bei
der Definition über die Staatsangehörigkeit oder über die Mutter-
sprache und wird mit bis zu 150 Millionen Menschen angegeben
– einschließlich der etwa 43 Millionen Menschen, die in den
Vereinigten Staaten von Amerika leben, ihre hauptsächliche
Herkunft nach eigenen Angaben auf deutsche Zuwanderer
zurückführen und sich als Deutschamerikaner bezeichnen..."
4. Deutsche:
Gemäß WIKIPEDIA sind per Gesetz
alle diejenigen Personen Deutsche, welche:
a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
b) als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit
Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs
in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben
(→ Statusdeutscher; Art. 116 Abs. 1 GG).
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.
Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur
die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch
diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen
von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche).
Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland
ein Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere
das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
(Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG),
das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder
das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz.
§ 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen
Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat
zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis
durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache,
Erziehung, Kultur bestätigt wird.”
Sonderfälle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsbürger
ihren Wohnsitz östlich der Oder-Neiße-Linie beibehalten haben, und
Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben,
dass ihre illegale Ausbürgerung aus politischen beziehungsweise
rassischen Gründen zwischen 1933 und 1945 rückgängig gemacht wird.
Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch
auf Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie
einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei handelt es sich
vor allem um Staatsbürger Polens und Israels.
Ich hoffe, diese Begriffserklärungen können einigermaßen
weiter helfen, unsere Situation als Deutsche und Banaterschwaben
besser zu verdeutlichen.
Grüß Gott!
Euere
Banater Schwäbin,
Aussiedlerin,
Flüchtling und Vertriebene,
NICHT Deutschstämmige,
aber deutsche Volkszugehörige
und deutsche Staatsbürgerin,
Annala,
heute, am 9. September 2013